Mofa
Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln) bis max. 50 ccm und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff.
Grundunterricht und kann frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
Mit bestandener theoretischen Prüfung erhält man eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung.
Zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
- Handschuhe
- Motorradschuhe
Praktische Prüfung:
Für diese Klasse gibt es keine praktische Prüfung.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
- Einverständniserklärung der Eltern .
- 1 biometrisches Passfoto