KFZ mit Anhänger

Kombinationen aus einem KFZ (Klasse B max 3500 kg ) und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg und max. 3500 kg. 

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. 

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieunterricht:

Der theoretische Unterricht sowie die theoretische Prüfung entfällt.


Praxisunterricht:

Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (3 Stunden Überland, 1 Stunden Autobahn und 1 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.

Praktische Prüfung:
Dauer ca. 55 Minuten und kann  einen Monat vor Erreichen des 18. Geburtstags abgelegt werden.


Benötigte Unterlagen:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises 
  • Kopie vom Führerschein (falls bereits vorhanden)