KFZ mit Anhänger
Kombinationen aus einem KFZ (Klasse B max 3500 kg ) und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg und max. 3500 kg.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Der theoretische Unterricht sowie die theoretische Prüfung entfällt.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (3 Stunden Überland, 1 Stunden Autobahn und 1 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.
Praktische Prüfung:
Dauer ca. 55 Minuten und kann einen Monat vor Erreichen des 18. Geburtstags abgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Kopie vom Führerschein (falls bereits vorhanden)
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt