125er Upgrade 

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Nennleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zur Leermasse maximal 0,1 kW / kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis 15 kW.


Voraussetzung ist das Mindestalter von 25 Jahren und mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung in der Klasse B.

 

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieunterricht:

Die theoretische Ausbildung umfasst 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

Die theoretische Prüfung entfällt.


Praxisunterricht:

Zum praktischen Unterricht gehören mindestens 5 x 90 Minuten fahrpraktische Ausbildung. 

Zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein. 

  • Helm
  • Motorradjacke und -hose mit Protektoren
  • Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
  • Handschuhe
  • Motorradschuhe


Die praktische Prüfung entfällt.

Klasse B196 125er Roller