125er Upgrade
Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Nennleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zur Leermasse maximal 0,1 kW / kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis 15 kW.
Voraussetzung ist das Mindestalter von 25 Jahren und mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung in der Klasse B.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung umfasst 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung entfällt.
Praxisunterricht:
Zum praktischen Unterricht gehören mindestens 5 x 90 Minuten fahrpraktische Ausbildung.
Zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
- Handschuhe
- Motorradschuhe
Die praktische Prüfung entfällt.