Kraftfahrzeug
Kfz bis max. 3500 kg (ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) und zur Beförderung bis max. 8 Personen (außer dem Fahrer).
Auch mit Anhänger bis max. 750 kg oder über 750 kg (wenn die Kombination max. 3500 kg nicht übersteigt).
Für BF 17 muss bis zum 18. Geburtstag immer eine Begleitperson (die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist) mitfahren. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B mindestens seit 5 Jahren besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Stunden.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 18. Geburtstag abgelegt werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.
Praktische Prüfung:
Dauer ca. 55 Minuten und kann einen Monat vor Erreichen des 18. Geburtstag abgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
Für das begleitete Fahren ab 17 wird zusätzlich folgendes benötigt:
- Antrag & Einverständniserklärung der Eltern.
- Beiblatt der Begleitperson / en inkl. Kopien des Ausweises und des Führerscheins ( beidseitig )
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt