Fahren ohne kuppeln und schalten
Die Führerscheinklasse BA hat die selben bautechnischen Einschränkungen wie die Klasse B, jedoch dürfen mit dieser Fahrerlaubnis nur PKW gefahren werden, die ein Automatikgetriebe besitzen.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Stunden.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung, ausschließlich in einem Kfz mit Automatikgetriebe.
Praktische Prüfung:
Dauer ca. 55 Minuten und kann einen Monat vor Erreichen des 18. Geburtstag abgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
Für das begleitete Fahren ab 17 wird zusätzlich folgendes benötigt:
- Antrag & Einverständniserklärung der Eltern .
- Beiblatt der Begleitperson/en inkl. Kopien des Ausweises und des Führerscheins ( beidseitig )
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt