Mittelschweres KraftrAD

Mittelschwere Krafträder mit bis max. 35 kW (Verhältnis Leistung/Leergewicht bis max. 0,2 kW/kg) oder Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen)

Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1, entfällt der Theorieunterricht. 

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

 

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieunterricht:

Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.


Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
 

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 18. Geburtstags abgelegt werden.


Praxisunterricht:

Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.

Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein. 

  • Helm
  • Motorradjacke und -hose mit Protektoren
  • Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
  • Handschuhe
  • Motorradschuhe


Praktische  Prüfung:
Die Praktische Prüfung dauert  ca. 70 Minuten und kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises
  • Antragsformular für das Straßenverkehrsamt
Kraftrad