Mittelschweres KraftrAD
Mittelschwere Krafträder mit bis max. 35 kW (Verhältnis Leistung/Leergewicht bis max. 0,2 kW/kg) oder Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen)
Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1, entfällt der Theorieunterricht.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 18. Geburtstags abgelegt werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.
Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
- Handschuhe
- Motorradschuhe
Praktische Prüfung:
Die Praktische Prüfung dauert ca. 70 Minuten und kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt