Kleinkrafträder
Zwei -/ dreirädrige Kleinkrafträder z.B. Roller mit Elektro- oder Verbrennungsmotor und Hubraum von max. 50 ccm oder Elektromotor bis max. 4 kW, sowie vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge z.b 45 km/h Autos.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 16. Geburtstag abgelegt werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung.
Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
- Handschuhe
- Motorradschuhe
Praktische Prüfung:
Die Praktische Prüfung dauert ca. 45 Minuten und kann frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
- Einverständniserklärung der Eltern (und beidseitiger Ausweiskopie)
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt