Kleinkrafträder

Zwei -/ dreirädrige Kleinkrafträder z.B. Roller mit Elektro- oder Verbrennungsmotor und  Hubraum von max. 50 ccm oder Elektromotor bis max. 4 kW, sowie  vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge z.b 45 km/h Autos. 


Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

 

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. 

Theorieunterricht:

Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.


Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 16. Geburtstag abgelegt werden.


Praxisunterricht:

Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung.

Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein. 

  • Helm
  • Motorradjacke und -hose mit Protektoren
  • Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
  • Handschuhe
  • Motorradschuhe


Praktische  Prüfung:
Die Praktische Prüfung dauert  ca. 45 Minuten und kann frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN:

  • Einverständniserklärung der Eltern (und beidseitiger Ausweiskopie) 
  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises  
  • Antragsformular für das Straßenverkehrsamt 
Klasse AM Motorroller