Fahren mit oder ohne schalten
Seit dem 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit, die Führerscheinprüfung in einem Automatikfahrzeug abzulegen und danach dennoch einen Schaltwagen fahren zu dürfen.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Stunden.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.
Es ist nötig mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen zu absolvieren, sowie eine dazugehörige Schaltkompetenz (beim Fahrlehrer) von ca. 15 Minuten abzulegen.
Die weiteren Stunden, sowie die Fahrerlaubnisprüfung werden dann in einem Automatikwagen fortgeführt.
Praktische Prüfung:
Dauer ca. 55 Minuten und kann einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
Für das begleitete Fahren ab 17 wird zusätzlich folgendes benötigt:
- Antrag & Einverständniserklärung der Eltern.
- Beiblatt der Begleitperson sowie jeweils eine beidseitige Kopie des Ausweises und des Führerscheins
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt