Schweres KraftrAD

Schwere Krafträder sowie dreirädrige Kfz mit mehr als 50 ccm oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Motorleistung von mehr als 35 kW.

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.

Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter 20 Jahre und die theoretische Prüfung entfällt.

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieunterricht:

Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
 

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 24. Geburtstags abgelegt werden.


Praxisunterricht:

Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.

Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein. 

  • Helm
  • Motorradjacke und -hose mit Protektoren
  • Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
  • Handschuhe
  • Motorradschuhe


Praktische  Prüfung:
Die Praktische Prüfung dauert  ca. 70 Minuten und kann frühestens einen Monat vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises
  • Antragsformular für das Straßenverkehrsamt
Klasse A Motorradfahrer