Schweres KraftrAD
Schwere Krafträder sowie dreirädrige Kfz mit mehr als 50 ccm oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Motorleistung von mehr als 35 kW.
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter 20 Jahre und die theoretische Prüfung entfällt.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 24. Geburtstags abgelegt werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.
Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
- Handschuhe
- Motorradschuhe
Praktische Prüfung:
Die Praktische Prüfung dauert ca. 70 Minuten und kann frühestens einen Monat vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt