LeichtkraftRad

Zweiräder bis max. 125 cm³ und bis max. 11 kW (Verhältnis Leistung/Leergewicht bis max. 0,1 kW/kg).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h oder über 50 cm³ und bis max. 15 kW.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. 

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieuntericht:

Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 16 Geburtstag  abgelegt werden.

Praxisunterricht:

Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.

Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein. 

  • Helm
  • Motorradjacke und -hose mit Protektoren
  • Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
  • Handschuhe
  • Motorradschuhe


Praktische Prüfung:
Dauer ca. 70 Minuten und kann frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises
  • Antragsformular für das Straßenverkehrsamt
Klasse A1 Leichtkraftradfahrer