LeichtkraftRad
Zweiräder bis max. 125 cm³ und bis max. 11 kW (Verhältnis Leistung/Leergewicht bis max. 0,1 kW/kg).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h oder über 50 cm³ und bis max. 15 kW.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieuntericht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 16 Geburtstag abgelegt werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.
Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor falls dieser nicht in der Jacke ist
- Handschuhe
- Motorradschuhe
Praktische Prüfung:
Dauer ca. 70 Minuten und kann frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt