Klasse B78

Die Führerscheinklasse B 78 hat die selben Voraussetzungen wie die Klasse B, jedoch dürfen mit dieser Fahrerlaubnis nur Pkw gefahren werden, die ein Automatikgetriebe besitzen.

Für das Fahren ab 17 Jahren muss bis zum 18. Geburtstag immer eine Begleitperson (die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist) mitfahren. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B mindestens seit 5 Jahren besitzen und darf höchstens einen Punkt, bei Antragstellung in Flensburg besitzen.

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieunterricht:

Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12x 90 Minuten Grundstoff und 2x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6x 90 Minuten.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Praxisunterricht:

Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5x 45 Minuten Überland, 4x 45 Minuten Autobahn und 3x 45 Minuten Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung. 

Praktische Prüfung:

Dauer ca. 55 Minuten und kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Benötigte Unterlagen:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises
  • Antragsformular für das Straßenverkehrsamt

Für das begleitete Fahren ab 17 wird zusätzlich folgendes benötigt:

  • Antragsformular Begleitpersonen
  • Beiblatt der Begleitperson / -en
  • Kopien des Ausweises und des Führerscheins der Begleitpersonen (beidseitig)

Jetzt online anmelden…