Klasse B196

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Nennleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zur Leermasse maximal 0,1 kW / kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis 15 kW.
Voraussetzung ist das Mindestalter von 25 Jahren und mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung in der Klasse B.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung umfasst 4x 90 Minuten klassenspezifischem Unterricht.
Die theoretische Prüfung entfällt.
Praxisunterricht:
Zum praktischen Unterricht gehören mindestens 5 x 90 Minuten fahrpraktische Ausbildung.
Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor, falls nicht in der Jacke
- Handschuhe
- Motorradschuhe oder feste knöchelhohe Schuhe
Wenn dir was fehlt, kannst du dir gerne gängige Größen bei uns leihen.
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung entfällt.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt