Klasse B196

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Nennleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zur Leermasse maximal 0,1 kW / kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis 15 kW.
Voraussetzung ist das Mindestalter von 25 Jahren und mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung in der Klasse B.

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieunterricht:

Die theoretische Ausbildung umfasst 4x 90 Minuten klassenspezifischem Unterricht.

Die theoretische Prüfung entfällt.

Praxisunterricht:

Zum praktischen Unterricht gehören mindestens 5 x 90 Minuten fahrpraktische Ausbildung.

Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.

  • Helm
  • Motorradjacke und -hose mit Protektoren
  • Rückenprotektor, falls nicht in der Jacke
  • Handschuhe
  • Motorradschuhe oder feste knöchelhohe Schuhe

Wenn dir was fehlt, kannst du dir gerne gängige Größen bei uns leihen.

Praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung entfällt.

Benötigte Unterlagen:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises
  • Antragsformular für das Straßenverkehrsamt

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