Klasse B / BF17

Kfz bis max. 3500 kg (ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) und zur Beförderung bis 9 Personen inkl. Fahrer).

Auch mit Anhänger bis max. 750 kg oder über 750 kg,wenn die Kombination max. 3500 kg nicht übersteigt.
Für BF17 muss bis zum 18. Geburtstag immer eine Begleitperson (die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist) mitfahren. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B mindestens seit 5 Jahren besitzen und darf höchstens einen Punkt, bei Antragstellung in Flensburg besitzen.

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieunterricht:

Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12x 90 Minuten Grundstoff und 2x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundstoff auf 6x 90 Minuten.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Praxisunterricht:

Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5x 45 Minuten Überland, 4x 45 Minuten Autobahn und 3x 45 Minuten Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung. Diese Ausbildung ist eine gemischte Ausbildung. Das heißt, ein Teil der Ausbildung findet in einem Schaltfahrzeug statt, der andere teil sowie die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug.

Praktische Prüfung:

Dauer ca. 55 Minuten und kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. 

Benötigte Unterlagen:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises
  • Antragsformular für das Straßenverkehrsamt

Für das begleitete Fahren ab 17 wird zusätzlich folgendes benötigt:

  • Antragsformular Begleitpersonen
  • Beiblatt der Begleitperson / -en
  • Kopien des Ausweises und des Führerscheins der Begleitpersonen (beidseitig)

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