Klasse A2

Mittelschwere Krafträder mit bis max. 35 kW (Verhältnis Leistung/Leergewicht bis max. 0,2 kW/kg) oder Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen)
Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1, entfällt der Theorieunterricht und Theorie-Prüfung.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12x 90 Minuten Grundstoff und 4x 90 Minuten klassenspezifischem Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundstoff auf 6x 90 min.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5x 45 Minuten Überland, 4x 45 Minuten Autobahn und 3x 45 Minuten Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 sind keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich (Aufstieg).
Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor, falls nicht in der Jacke
- Handschuhe
- Motorradschuhe oder feste knöchelhohe Schuhe
Wenn dir was fehlt, kannst du dir gerne gängige Größen bei uns leihen.
Praktische Prüfung:
Dauer ca. 70 Minuten und kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt