Klasse AM

Zwei -/ dreirädrige Kleinkrafträder z.B. Roller mit Elektro- oder Verbrennungsmotor und Hubraum von max. 50 ccm oder Elektromotor bis max. 4 kW, sowie vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge z.B. Mikrocars.
Das Mindestalter beträgt 15Jahre.

Ausbildungsablauf:

Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.

Theorieunterricht:

Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12x 90 Minuten Grundstoff und 2x 90 Minuten klassenspezifischem Unterricht.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Praxisunterricht:

Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, bei der die wichtigen Grundlage gelernt werden. 

Für die Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.

  • Helm
  • Motorradjacke und -hose mit Protektoren
  • Rückenprotektor, wenn nicht in der Jacke
  • Handschuhe
  • Motorradschuhe oder feste knöchelhohe Schuhe

Wenn dir was fehlt, kannst du dir gerne bei uns gängige Größen leihen.

Praktische Prüfung:

Dauer ca. 45 Minuten und kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Benötigte Unterlagen:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
  • Kopie des Personalausweises
  • Antragsformular für das Straßenverkehrsamt

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