Klasse AM

Zwei -/ dreirädrige Kleinkrafträder z.B. Roller mit Elektro- oder Verbrennungsmotor und Hubraum von max. 50 ccm oder Elektromotor bis max. 4 kW, sowie vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge z.B. Mikrocars.
Das Mindestalter beträgt 15Jahre.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12x 90 Minuten Grundstoff und 2x 90 Minuten klassenspezifischem Unterricht.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, bei der die wichtigen Grundlage gelernt werden.
Für die Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor, wenn nicht in der Jacke
- Handschuhe
- Motorradschuhe oder feste knöchelhohe Schuhe
Wenn dir was fehlt, kannst du dir gerne bei uns gängige Größen leihen.
Praktische Prüfung:
Dauer ca. 45 Minuten und kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt