Klasse A

Schwere Krafträder sowie dreirädrige Kfz ohne ccm oder Leistungsbeschränkung. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit, bereits mit 21 Jahren diese Fahrerlaubnis zu erwerben. Dann jedoch ist auf dem Führerschein die Schlüsselzahl A80 eingetragen. Diese besagt, dass bis zum 24. Geburtstag, nur A2 Motorräder gefahren werden dürfen.
Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter 20 Jahre und die theoretische Prüfung entfällt.
Ausbildungsablauf:
Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Theorieunterricht:
Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12x 90 Minuten Grundstoff und 4x 90 Minuten klassenspezifischem Unterricht.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse, kann der Grundstoff auf 6x 90 min reduziert werden.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Praxisunterricht:
Der Praxisunterricht umfasst eine Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten (5x 45 Minuten Überland, 4x 45 Minuten Autobahn und 3x 45 Minuten Nachtfahrten) und eine Prüfungsvorbereitung.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 sind keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich (Aufstieg).
Zur praktischen Prüfung sowie zu den Fahrstunden muss die komplette Schutzausrüstung vorhanden sein.
- Helm
- Motorradjacke und -hose mit Protektoren
- Rückenprotektor, falls nicht in der Jacke
- Handschuhe
- Motorradschuhe oder feste knöchelhohe Schuhe
Wenn dir was fehlt, kannst du dir gerne gängige Größen bei uns leihen.
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung dauert ca. 70 Minuten und kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
- Kopie des Personalausweises
- Antragsformular für das Straßenverkehrsamt